HBG-Neubau in Bornheim-Merten: Worum geht es?
Wie geht es mit der Heinrich-Böll-Gesamtschule in Merten weiter? Diese Seite bündelt den Rückblick auf den Informationsabend vom 21. September 2026, die Position der UWG Bornheim und Fragen von Eltern zur Schulentwicklung.
Im Mittelpunkt stehen der geplante Neubau im Gebiet ME18, die Bedingungen am bisherigen Standort und die Auswirkungen auf die Grundschulen. Die folgende Mitteilung beschreibt die Forderungen der UWG; sie ist kein Beschluss der Stadt.
Öffentliche Ratsunterlagen zu Schulen und Bildung in Bornheim · Eine offene Frage an die UWG stellen
Bornheim-Merten, 22. September 2026. Die UWG Bornheim lehnt den Vorschlag der Verwaltung ab, die Neubauplanung für die Heinrich-Böll-Gesamtschule „ruhend zu stellen“. Die Fraktion will den Neubau im Gebiet ME18 weiterverfolgen und dafür 60 Millionen Euro im kommenden Haushalt vorsehen. Beim Informationsabend mit mehr als 100 Gästen in der Mertener Schulaula machten zahlreiche Eltern deutlich, wie dringend ihre Kinder und die Schulen eine verlässliche Perspektive brauchen.
Für die UWG ist nach Jahren der Planung und zahlreicher Untersuchungen ein weiterer Aufschub keine Lösung. Die offenen finanziellen Fragen müssen jetzt beantwortet und die tatsächlichen Alternativen vergleichbar gegenübergestellt werden. Zugleich muss Bornheim seine Schulentwicklungsplanung mit den Nachbarkommunen abstimmen. Die Entscheidung für einen HBG-Neubau ist dabei ausdrücklich keine Entscheidung gegen die Grundschulen.
„Wir müssen bei großen Bauvorhaben genau prüfen, was wirklich gebraucht wird. Gleichzeitig dürfen wir nach Jahren der Diskussion nicht wieder auf Zeit spielen. Eine Ruhestellung löst kein einziges Problem. Wir brauchen keinen weiteren Aufschub, sondern eine ehrliche Entscheidung – auf Grundlage transparenter Zahlen und mit einem klaren Blick darauf, was diese Entscheidung für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte bedeutet.“
Eltern schildern Belastungsgrenze
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In zahlreichen Wortmeldungen schilderten Eltern die Belastungen am heutigen HBG-Standort. Im Mittelpunkt standen die erhebliche Unsicherheit über die weitere Entwicklung von HBG und Martinus-Schule, die Hitze in den Unterrichtsräumen, die Situation in den Containern und die Frage, wie lange die Übergangslösung noch tragen kann. Auch eine mögliche Sanierung während des laufenden Schulbetriebs stößt bei vielen Eltern auf große Skepsis.
UWG-Vorsitzender Heinz Müller hatte die Gäste am Montagabend begrüßt. Dirk König und Henning Jaeger führten durch den Abend und erläuterten den aktuellen Planungsstand. Manuel van Eikelen ergänzte die Diskussion mit Fakten und vertiefenden Unterlagen. Unter den mehr als 100 Teilnehmenden waren auch Kinder, die sich für ihre Schule einsetzen.
60 Millionen Euro als Haushaltsansatz
Grundlage des UWG-Vorschlags sind die aktuell vorliegenden Kostenansätze. Die Untersuchung beziffert den Neubau des Schulgebäudes mit rund 43,5 Millionen Euro und die neue Sporthalle mit rund 7,1 Millionen Euro. Zusammen werden dafür rund 50,6 Millionen Euro angesetzt. Mit einem Haushaltsansatz von 60 Millionen Euro würde darüber hinaus ein Puffer von rund 9,4 Millionen Euro beziehungsweise rund 18,6 Prozent für Risiken und mögliche Kostenentwicklungen vorgesehen.
Dabei handelt es sich ausdrücklich um einen Haushaltsansatz und nicht um bereits abschließend festgestellte Projektkosten. Mit der Beantwortung ihrer Großen Anfrage erwartet die UWG von der Verwaltung eine transparente Aufschlüsselung: Welche Kosten entstehen tatsächlich durch den Neubau, und welche der zusätzlich ausgewiesenen Bestandsmaßnahmen wären auch ohne Neubau erforderlich?
Genauso gehört die andere Seite der Rechnung auf den Tisch: Was kostet es, nicht neu zu bauen? Dazu zählen Sanierung, Modernisierung und Instandhaltung der bestehenden Gebäude sowie mögliche fortbestehende Miet- und Unterbringungskosten.
Diese Gegenüberstellung hat die UWG mit ihrer Großen Anfrage eingefordert. Die Antworten sollen allen Fraktionen eine belastbare Entscheidungsgrundlage geben und die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen der Varianten vergleichbar machen.
Chancen für den gesamten Schulstandort prüfen
Ein HBG-Neubau muss aus Sicht der UWG im Zusammenhang mit der gesamten Bornheimer Schullandschaft betrachtet werden. Dazu gehören die Entwicklung der Grundschulen und die Frage, wie die heutigen HBG-Gebäude anschließend sinnvoll genutzt werden können.
Eine Antwort der Stadt vom 14. September auf eine Anfrage von Manuel van Eikelen zeigt, dass einer weiteren Nutzung der Grundstücke nicht grundsätzlich der Stifterwille der Hagenschen Stiftung entgegensteht. Die UWG fordert deshalb, konkret zu prüfen, ob Teile der heutigen Schulgebäude künftig durch die Stadtverwaltung genutzt und dadurch extern angemietete Büroflächen reduziert werden könnten. Auch solche Effekte gehören in einen vollständigen Kostenvergleich.
Ebenso müssen die Schulwege und Schülerverkehre in Merten berücksichtigt werden. Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen die unterschiedlichen Lösungen auslösen würden, ist frühzeitig in die weitere Planung einzubeziehen.
Wesseling: Grundlage der Schülerzahlen klären
Dringenden Klärungsbedarf sieht die UWG bei der weiteren Schulplanung der Stadt Wesseling. Die Bornheimer Schulentwicklungsplanung geht bislang von einer zusätzlichen Gesamtschule in Wesseling aus. Bürgermeister Christian Mandt hatte in seiner Haushaltsrede jedoch mitgeteilt, dass diese Gesamtschule nach seinem Kenntnisstand nicht gebaut werde. Gleichzeitig sind bislang keine entsprechenden öffentlichen Beschlüsse oder Vorlagen aus Wesseling bekannt geworden.
Die UWG fordert deshalb eine kurzfristige direkte Abstimmung zwischen Bornheim und Wesseling. Die Entwicklung der Schülerzahlen an den Bornheimer weiterführenden Schulen hängt auch vom Schulangebot der Nachbarkommunen ab. Entscheidungen über Investitionen in Millionenhöhe brauchen eine belastbare Grundlage über die tatsächlich zu erwartenden Schulangebote und Schülerströme in der Region.
Dabei geht es nicht nur um einen freiwilligen Austausch. § 80 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sieht ausdrücklich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung vor.
Die UWG fordert, dabei bei Bedarf auch die Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde einzubeziehen. Sollte zwischen den beteiligten Schulträgern keine gemeinsame Linie erreicht werden, sieht das Schulgesetz auch die Möglichkeit eines Moderationsverfahrens vor. Wenn es notwendig wird, sollte dieses Instrument genutzt werden.
Familien sollen ihre Sicht in den Rat tragen
Henning Jaeger rief die Gäste dazu auf, sich weiter einzubringen:
„Wir haben heute die Gelegenheit genutzt, Sie über den Stand der Schulplanung im Bornheimer Norden zu informieren. Jetzt kommt es auch auf Sie an: Sprechen Sie die politischen Vertreterinnen und Vertreter im Rat an und machen Sie Ihre Sicht deutlich.“
Öffentliche Ratsunterlagen recherchieren · Weitere Informationen der UWG zum HBG-Neubau





